Sanktionslisten­prüfung Pflicht für Ihr Unternehmen

Erfahren Sie in unserem Whitepaper wie Sie die Sanktionslistenprüfung effizient umsetzen – automatisiert, rechtssicher und vollintegriert.

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Sanktionslistenprüfung Ist mein Unternehmen betroffen?

Unangemeldet fordert das Bundeskriminalamt Einsicht in Ihre Geschäftskommunikation und beschlagnahmt PC und Unterlagen. Der Verdacht: Sie unterhalten Geschäftsbeziehungen mit Terrorverdächtigen.

Seit den Terroranschlägen am 11. September 2001 auf Ziele in den Vereinigten Staaten, darunter das World Trade Center und das Pentagon, hat die Europäische Union Verordnungen zur Terrorismusbekämpfung (EG) Nr. 881/2002 und 2580/2001 erlassen. Durch den Entzug von finanziellen sowie wirtschaftlichen Ressourcen soll der globale Terrorismus bekämpft werden. Zu diesem Zweck veröffentlichen Behörden in der EU, den USA sowie weiteren Staaten Sanktionslisten, auf denen sanktionierte Personen, Organisationen und Unternehmen aufgeführt sind.

Sie denken, Ihr Unternehmen ist davon nicht betroffen, da Sie nicht ins Ausland exportieren?

Das ist ein fataler Irrtum, der strafrechtliche Konsequenzen mit sich ziehen kann. Alle Unternehmen sind zu komplexen Prüfmaßnahmen verpflichtet. Alle Geschäftsadressen müssen mit den bestehenden Sanktionslisten abgeglichen werden. Sie müssen gewährleisten, dass Ihre Geschäftskontakte auf keiner Sanktions- oder Anti-Terror-Liste aufgeführt sind.

Wer trägt die Verantwortung? Wer prüft was?

Alle Unternehmensgrößen und -formen sind dazu verpflichtet, jeden Geschäftskontakt mit den aufgeführten Personen, Organisationen und Einrichtungen auf den Sanktionslisten abzugleichen. Geprüft werden nicht nur Kunden, sondern auch Lieferanten und Ihr Personal. Somit stehen grundsätzlich verschiedene Abteilungen eines Unternehmens in der Verantwortung.

Die Abteilungen im Überblick

Personal

Die Personalabteilung muss die Mitarbeiter kontrollieren, die Lohnzahlungen erhalten, sowohl intern als auch extern.

Einkauf

Der Einkauf hat zu prüfen, dass Waren oder Dienstleistungen nicht von gelisteten Personen beschafft werden.

Vertrieb

Der Vertrieb muss gewährleisten, dass keine sanktionierte Person in die Geschäftsbeziehung involviert wird.

Verstoß gegen Sanktionen: Hohe Strafen für Geschäftsführer möglich

Jedes Unternehmen, unabhängig davon in welchem Land sich der Hauptsitz befindet, ist gesetzlich dazu verpflichtet, bereits vor der Kontaktaufnahme mit einem Geschäftskontakt, den Geschäftspartner mit Hilfe der öffentlich zugänglichen nationalen und internationalen Sanktionslisten zu überprüfen. Diese Regelung gilt nicht nur für den Export, sondern auch den Import sowie alle inländischen Transaktionen.

Wer dieser Pflicht nicht nachkommt oder gegen die Verordnung verstößt, begeht eine Straftat und Ordnungswidrigkeit nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG). Je nach Ausmaß der Straftat wird eine Geldbuße oder eine Freiheitsstrafe verhängt. Bereits fahrlässiges Verhalten kann schnell zum Verhängnis werden und empfindliche Strafen nach sich ziehen. Die Geschäftsführung haftet persönlich.

Es drohen folgende Konsequenzen:

  • Geldbußen bis zu 500.000 Euro
  • Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und sechs Jahren
  • Sofortige Einfrierung aller Unternehmenskonten sowie des Unternehmensvermögens
  • Stilllegung des Geschäftsbetriebs
  • Imageschaden und Reputationsverlust
  • Aberkennung des AEO-Zertifikats als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter

Beispiele aus der Praxis: Was passiert, wenn ich auf einer Sanktionsliste lande?

Wer als Unternehmen oder als Privatperson auf einer Sanktionsliste landet, muss mit schwerwiegenden Konsequenzen kämpfen. Namhafte Unternehmen waren bereits betroffen, aber auch Privatpersonen sind davor nicht bewahrt. Hier einige Beispiele:

Ihr Aufwand? Manuell oder Automatisiert?

Die Sanktionslistenprüfung zählt zu den elementaren Aufgaben im Geschäftsbetrieb. Da sämtliche Sanktionslisten kostenfrei online einsehbar sind, können Sie die Prüfung theoretisch manuell durchführen lassen. Durch die Vielzahl an Sanktionslisten, die häufigen Aktualisierungen sowie die hohen Risiken im Falle eines Fehlers, ist ein rechtskonformer Abgleich auf manueller Basis nicht empfehlenswert. Die gesetzlich geforderte Dokumentationspflicht über den Nachweis der durchgeführten Prüfungen, erhöht Ihren administrativen Aufwand.

Wir stehen Ihnen als zuverlässiger Partner mit jahrelanger Erfahrung zur Seite. Unsere Softwarelösung S-CHECK® Compliance zur Sanktionslistenprüfung ist durch den deutschen Zoll anerkannt und kommt bereits bei vielen Kunden zum Einsatz. Unsere Softwarelösung automatisiert das Sanktionslistenscreening und prüft in regelmäßigen Abständen Ihren Adressdatenbestand und liefert Ihnen einen aktuellen, rechtskonformen Report. Mit der Software sind Sie und Ihr Unternehmen vor rechtlichen und finanziellen Risiken geschützt.

Namen auf Sanktionslisten

Namen auf PEP-Listen

Prüfungen täglich

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