Lieferkettengesetz und EU-Regelung: Was kommt wann auf die Unternehmen zu?

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) der Europäischen Union bedeuten einen Umbruch im Bereich der sozialen und ökologischen Unternehmensverantwortung.

Die erweiterten Pflichten für Unternehmen erfordern eine eingehende Prüfung und ggf. Anpassungen ihrer bestehenden Lieferkettenprozesse. Dabei geht es nicht nur um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch darum, diese als Teil der Unternehmensethik und -strategie zu verstehen und umzusetzen. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der neuen Regelungen und beleuchten, wie sie sich konkret auf die Unternehmenslandschaft in Deutschland auswirken.

Das LkSG im Detail

Das LkSG trat im Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern in Kraft und gilt seit Januar 2024 für Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, Menschenrechts- und Umweltstandards entlang ihrer direkten Lieferketten zu sichern. Es erfordert eine sorgfältige Risikoanalyse im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern; darüber hinaus müssen mittelbare Zulieferer bei konkretem Verdacht überprüft werden. Aufgedeckte Menschenrechtsverstöße erfordern ein sofortiges Eingreifen.

Das Gesetz verlangt von den Unternehmen die Implementierung von Risikomanagementsystemen, regelmäßige Risikoanalysen und eine jährliche öffentliche Berichterstattung. Die Vertretung von Geschädigten durch NGOs oder Gewerkschaften ist erlaubt. Weiterhin drohen Bußgelder sowie Ausschlüsse von öffentlichen Ausschreibungen bei Nichteinhaltung der Vorschriften.

Erweiterung durch die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

Die CSDDD wurde im April 2024 vom EU-Parlament verabschiedet. Sie erweitert die Verantwortung deutscher Unternehmen, indem sie eine Überwachung der gesamten Lieferkette vorsieht, inklusive der indirekten Zulieferer. Diese umfassenden Anforderungen treten stufenweise in Kraft: Beginnend im Jahr 2027 für die größten Unternehmen, gefolgt von weiteren Unternehmensgruppen in den Jahren 2028 und 2029.

Die Direktive betont die Bedeutung von Umwelt- und Menschenrechtsstandards und führt einen Klimaplan ein, welcher die Unternehmen auffordert, aktiv zum Ziel der globalen Erwärmungsbegrenzung auf 1,5 Grad Celsius beizutragen. Verstöße können zu erheblichen Geldstrafen führen. Zudem besteht eine zivilrechtliche Haftung für verursachte Schäden.

LkSG und CSDDD auf einen Blick

Kriterium

LkSG

CSDDD

Geltungsbereich

Deutschland

EU-weit und relevante Nicht-EU-Unternehmen

Unternehmensgröße

Ab 2023: 3.000+ Beschäftigte
Ab 2024: 1.000+ Beschäftigte

Ab 2027: 5.000+ Beschäftigte
Ab 2028: 3.000+ Beschäftigte
Ab 2029: 1.000+ Beschäftigte

Fokus

Eigener Geschäftsbereich und unmittelbare Zulieferer; mittelbare Zulieferer anlassbezogen

Umfassende Überwachung der gesamten Lieferkette; einschließlich direkter und indirekter Zulieferer

Sorgfaltspflichten

Risikomanagement, regelmäßige Risikoanalysen, Berichterstattung

Risikomanagement, Prävention, Minderung, umfassende Bericht-erstattung, Klimaplan

Haftung

Keine zivilrechtliche Haftung, aber rechtliche Vertretung durch NGOs/Gewerkschaften möglich; Bußgelder und Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen

Zivilrechtliche Haftung für Schäden; Geldstrafen bis zu 5% des weltweiten Nettoumsatzes

Berichtspflichten

Jährliche öffentliche Berichterstattung

Umfassende und detaillierte Berichterstattung gemäß den Anforderungen der CSDDD

Schwerpunkte

Menschenrechte und Umweltschutz, Fokus auf Zwangs- und Kinderarbeit, Diskriminierung, Vereinigungsfreiheit, Arbeitsbedingungen, Umweltschäden

Menschenrechte, Umweltschutz, Klimaschutz, inklusive spezifischer Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels

Konkrete Auswirkungen von LkSG und CSDDD auf deutsche Unternehmen

Mit der Implementierung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive stehen deutsche Unternehmen vor der Aufgabe, ihre Compliance-Strukturen wesentlich zu erweitern. Die Regelwerke erfordern eine sorgfältige Analyse und gegebenenfalls eine Neuausrichtung von internen Prozessen und Lieferketten, um internationale Menschenrechtsnormen und Umweltstandards einzuhalten.

Die CSDDD erweitert die Anforderungen des LkSG, indem sie deutsche Unternehmen vor die Aufgabe stellt, bei der Lieferkettenbetrachtung auch indirekte Zulieferer und globale Geschäftspraktiken zu berücksichtigen. Zudem betont sie die Unternehmensverantwortung für Umweltaspekte und fordert die Entwicklung von Klimaplänen, um zur Bekämpfung des Klimawandels beizutragen. Für Unternehmen bedeutet dies de facto nicht nur die Pflicht zur Überwachung und Dokumentation ihrer globalen Lieferketten, sondern eine strategische Neuausrichtung hin zu mehr Nachhaltigkeit.

LkSG und CSDDD im Alltag Informationsangebote und Unterstützung für Unternehmen

Unternehmen sind bei der Bewältigung der komplexen Herausforderungen, die die neue Gesetzgebung mit sich bringt, nicht auf sich gestellt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet umfassende Informationen und Leitlinien, um Unternehmen bei der Einhaltung ihrer Sorgfaltspflichten im Rahmen des LkSG zu unterstützen. Auch alle gesetzlichen Texte und weiterführende Dokumente sind online verfügbar, wie zum Beispiel das vollständige Gesetzestext des LkSG.

Neben den Leitfäden der Europäischen Kommission, die eine zentrale Anlaufstelle für Informationen rund um die CSDDD bilden, sind auch die nationalen Industrie- und Handelskammern eine wertvolle Ressource für Schulungen und praktische Beratung.

Fazit

Die Umsetzung der neuen Gesetzgebung wird nicht nur die Verantwortlichkeit deutscher Unternehmen für ihre Lieferketten erhöhen. Sie bietet auch die Gelegenheit, sich als Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit und sozialer Verantwortung zu positionieren. Neben einem positiven Einfluss auf das Markenimage könnte dies auch die Compliance in globalen Märkten verbessern. Angesichts der erheblichen Sanktionen bei Nichteinhaltung, einschließlich Bußgeldern und potenzieller Ausschlüsse von öffentlichen Ausschreibungen, sollten Unternehmen die Vorschriften in jedem Fall ernst nehmen und proaktiv Maßnahmen ergreifen.

Unser Experte meint:

"Diese neuen Regelungen stellen Unternehmen vor eine Herausforderung, werden aber helfen, Nachhaltigkeit in der Geschäftsstrategie zu verankern."

 

Thomas Maulbeck, Director, Product Management Customs, ecovium GmbH

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