DHL: Änderungen im internationalen Warenversand

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Im August dieses Jahres hat die DHL Sie darüber informiert, dass ab dem 15. Februar 2024 wichtige Änderungen im internationalen Warenversand mit dem DHL Paket International und dem DHL Europaket in Zoll-Relationen wirksam werden. Der deutsche Zoll hat nun vorerst eine Übergangsfrist bis zum 21.01.2025 für die Umsetzung der Änderungen in NCTS Phase 5 eingerichtet.

Ab diesem Zieldatum müssen dem deutschen Zoll die Daten nach NCTS Phase 5-Anforderungen für jede transportierte Sendung bereitgestellt werden, so dass bereits für Sendungseinlieferungen ab 15. Januar 2025 der neue Standard gilt. Es ist zu erwarten, dass Sendungen, die am 21.01.2025 nicht den Anforderungen entsprechen, zollrechtlich nicht für den Transport angemeldet werden können, so dass es zu Rücksendungen kommen wird.

 

DHL hat Sie bereits über die Übergangsfrist im internationalen Warenversand in Zollgebiete informiert:

 

Das komplette Anschreiben der DHL und eine ausführliche Erklärung zu den Änderungen finden Sie hier.

 

Änderungen im Überblick

Betroffen sind die Module DPA und DEP. Folgende Anpassungen sind erforderlich:

 

Für die Übergabe der Postleitzahl (Eircode) für Sendungen nach Irland ist keine Anpassung in V-LOG erforderlich. Sie können die Postleitzahl wie gewohnt an V-LOG übergeben.

 

DPA

Übergabe der MRN in der IFTMIN von für die Ausfuhr angemeldeten Sendungen

 

DEP

Übergabe der Zollinformationen in der ITMATT (für alle zollpflichtigen Sendungen)

Kennzeichnung der Sendungen mit Ausfuhranmeldung (neuer Service)

Übergabe der MRN in der IFTMIN von für die Ausfuhr angemeldeten Sendungen

 

 

Sollten Sie mit einem oder beiden Modulen ins zollpflichtige Ausland versenden, dann füllen Sie bitte jetzt das untenstehende Formular aus,damit eine erfolgreiche Umstellung für Sie von uns geplant und durchgeführt werden kann.

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