Verzichtskunde
Einleitung
Ein Verzichtskunde, auch als Verbotskunde bezeichnet, ist ein Auftraggeber, der Leistungen eines Spediteurs in Anspruch nimmt, aber auf einen Versicherungsschutz bei Transport und Lagerung verzichtet. Der Spediteur ist nicht verpflichtet, das transportierte Gut separat abzusichern, es sei denn, dies liegt im Interesse des Kunden. Der Verzichtskunde untersagt dem Spediteur aktiv, einen zusätzlichen Versicherungsschutz zu organisieren. In der Regel hat der Kunde eine eigene Generalversicherung, die den Schutz übernimmt. Dieser Verzicht hat Auswirkungen auf die Haftung und Schadenersatzleistungen im Falle von Transportschäden.
Beschreibung und Hintergrund
Ein Verzichtskunde ist ein Kunde, der auf den zusätzlichen Versicherungsschutz des Gutes während des Transportes und der Lagerung im Rahmen der Transportversicherung verzichtet. Der Spediteur ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Versicherung des Gutes zu besorgen, wenn dies im Interesse des Auftraggebers liegt. Der Verzichtskunde erklärt schriftlich seinen Verzicht zur Eindeckung der Transportversicherung, wodurch der Spediteur keine Versicherungskosten in Rechnung stellt.
Anwendung in der Praxis
In der Praxis bedeutet dies, dass der Kunde auf die Eindeckung einer Versicherung durch den Spediteur verzichtet und stattdessen seine eigene Transportversicherung nutzt. Dies kann sinnvoll sein, wenn der Kunde häufig die Dienste von Speditionen in Anspruch nimmt und eine günstige Police abgeschlossen hat. Der Verzichtskunde muss jedoch beachten, dass die Haftung des Spediteurs auf 5 Euro pro Kilogramm begrenzt ist, wenn keine eigene Versicherung besteht.
Vorteile und Herausforderungen
Der Vorteil des Verzichtskunden liegt darin, dass er keine doppelte finanzielle Belastung durch eine zusätzliche Versicherung durch den Spediteur hat. Allerdings kann dies auch zu einer eingeschränkten Haftung führen, wenn der Kunde keine eigene Versicherung hat. Eine Herausforderung kann darin bestehen, dass der Kunde sicherstellen muss, dass seine eigene Versicherung ausreichend ist, um mögliche Schäden abzudecken.
Aktuelle Trends und Entwicklungen
Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass die ADSp (Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen) die Regelungen für den Verzichtskunden weiterentwickelt haben. Der Spediteur ist heute nur noch verpflichtet, seine nach den ADSp oder nach dem Gesetz bestehende Regelhaftung zu versichern. Dies bedeutet, dass der Kunde aktiv sein muss, um eine Versicherung zu organisieren, wenn er einen umfassenden Schutz wünscht.